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Ultraschall-Diagnostik

In der heutigen Zeit ist die Ultra­schall­diagnostik in der Frauenarztpraxis nicht mehr wegzudenken. Mittels Ultraschall können wir die wichtigen weiblichen Organe darstellen, um auch kleine, noch nicht tastbare krankhafte Befunde auszuschließen. 

Gynäkologischer Ultraschall

Der meist vaginal, bei jungen Mädchen aber auch bei gefüllter Blase durch die Bauchdecke durchgeführte Ultraschall des inneren Genitale umfasst folgende Anteile:

  • Darstellung der Gebärmutter: 
    Bestimmung von Größe, Lage, Veränderungen wie z.B. Myome, der Gebärmutterschleimhaut, z. B. hoher Schleimhautaufbau, Polypen, sowie Verdacht auf bösartige Veränderungen
     

  • Darstellung der Eierstöcke: 
    Follikel (Eisprung), Zysten, Abklärung unklarer oder bösartiger Veränderungen
     

  • Darstellung der Harnblase: 
    z.B. Bestimmung von Restharn, Auffälligkeiten der Blasenwand
     

  • Darstellung des kleinen Beckens: 
    z.B. Feststellung freier Flüssigkeit, ggf. anderer Tumore oder Befunde hinter oder neben der Gebärmutter

Mammasonographie 

Die Mammasonographie ist kein Ersatz für die Mammographie (Röntgen­unter­suchung der Brust), bietet aber zu­sätz­liche diagnostische Möglichkeiten. Sie kann eingesetzt werden zur Differenzierung zwischen Zysten und soliden Befunden, sowie als Erst­unter­suchung bei Beschwerden oder unklaren Tastbefunden. Häufig wird dann jedoch zusätzlich eine Mammo­graphie notwendig, die vom Radiologen durchgeführt wird. 

Brustultraschall-Untersuchungen können wir nur in seltenen Fällen als Kassenleistung durchführen. Dies kann für viele Frauen bedeuten, dass der Brustultraschall, obwohl wir ihn bei Ihnen als medizinisch notwendig erachten auch eine Selbstzahler-Leistung ist. Selbst eine knotige, durch Tasten nicht zu beurteilende Brust ist keine Indikation für eine Sonographie als Kassenleistung. Wir bedauern dies sehr, zumal dies die Chance auf Früherkennung von Brustkrebs stark verringert. 

Wir bieten die Mammasonographie in unserer Praxis als Selbstzahler-Leistung an. Diese Methode ist gerade bei Frauen unter fünfzig, allerdings auch bei allen älteren mit sehr dichtem Drüsengewebe eine strahlungsfreie Möglichkeit auch sehr kleine Tumore im Frühstadium zu erkennen. 


 

Ultraschall in der Schwangerschaft 

Im Rahmen der Mutterschaftsrichtlinien sind während einer Schwangerschaft drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen.

 

  • in der 9. - 12. Schwangerschaftswoche

  • in der 19. - 22. Schwangerschaftswoche

  • in der 29. - 32. Schwangerschaftswoche


Mit Hilfe dieser Ultra­schall­unter­suchungen können in vielen Fällen Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt werden, um gegebenenfalls eine weiterführende Diagnostik oder entsprechende Therapie einzuleiten. Bei Auffälligkeiten sehen die Mutterschaftsrichtlinien weitere begründete Untersuchungen vor. 

Sollte sich ein Risiko für Mutter oder Kind in der Schwangerschaft abzeichnen, wie z.B. Diabetes der Mutter oder Wachstumsverzögerung beim Kind, können wir durch zusätzliche Farbdoppler-Unter­such­ungen feststellen, ob Ihr Kind über die Plazenta und die zuführenden Blutgefäße gut versorgt wird. 

Der Ultraschall Ihres Kindes ist für Sie sicher der Höhepunkt der Unter­such­ung. Die Meisten von Ihnen würden das Kleine am Liebsten jedes Mal sehen. Außerdem besteht nach Aussagen weltweit führender Sonographie Experten ein Zusammenhang zwischen einer höheren Anzahl von Ultra­schall­unter­such­ungen und dem positiven Ausgang der Schwangerschaft. Die Ultraschallunter­such­ungen ist eine beliebte Methode für werdende Eltern sich vom Wohlbefinden und dem Wachstum des Kindes zu überzeugen ("Babyfernsehen") und schon vor der Geburt eine intensive Bindung zum Kind aufzubauen. 

Zusätzliche Ultraschallunter­such­ungen sind also sicher medizinisch sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. Leider werden uns allerdings nur die Kosten für drei Ultraschalle in der gesamten Schwangerschaft erstattet. Ihrem Wunsch nach mehr Sonographien können wir gern nachkommen, müssen diese nur leider als Selbstzahler-Leistung durchführen. 


 

Ersttrimesterdiagnostik (Nackenfaltenmessung)

Der Nackentransparenztest oder Ersttrimesterdiagnostik wird in der 11. - 14. Schwangerschaftswoche durch­ge­führt und dient der Risikoeinschätzung über ein mögliches Down-Syndrom, eine andere Chromosomenabweichung oder einen Herzfehler. 

Mittels Ultraschall wird die so genannte Nackentransparenz des Kindes gemessen, sowie die Bestimmung von Hormon- und Eiweißwerten aus dem mütterlichen Blut durchgeführt (siehe www.fmf-deutschland.info/de für genauere Informationen). Auch diese Untersuchung ist keine Kassenleistung.


 

3 bzw. 4 D Ultraschall in der Schwangerschaft

Auch diese Möglichkeit der drei­di­mensionalen Darstellungen ihres Kindes bieten wir Ihnen als Selbstzahler-Leistung an. Meist um die 25. SSW vereinbaren wir bei Wunsch mit Ihnen einen gesonderten Termin. Diese Methode ist reines Baby-Fernsehen und dient dazu Ihr Kind schon im Bauch zu beobachten und z.T. witzige Bilder und kleine Filmsequenzen auf CD oder USB-Stick zu dokumentieren, sodass sie es sich zu Hause auch in Zukunft ansehen können. 

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